Honorar

Die Kanzlei Lorenz & Arndt erbringt Rechtsdienstleistungen im Rahmen des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Beratungsleistung und wird transparent vor Beginn des Mandats besprochen.


Kostenpflichtige Erstberatung

Am Anfang steht eine Erstberatung von bis zu 60 Minuten. Darin klären wir Ihr Anliegen und den voraussichtlichen Beratungsaufwand; danach erhalten Sie ein konkretes Honorarangebot. Die Erstberatung kostet pauschal 226,10 Euro brutto (190,00 Euro netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) und wird bei der Online-Buchung bezahlt. Beauftragen Sie uns innerhalb von drei Monaten in derselben Angelegenheit weiter, rechnen wir die Pauschale in voller Höhe auf die weitere Vergütung an.

Absage und Nichterscheinen: Sagen Sie den Termin mindestens 48 Stunden vorher ab, erstatten wir den vollen Betrag. Bei späterer Absage behalten wir 22,50 Euro ein, bei Nichterscheinen ohne Absage den vollen Betrag.


Honorarmodelle

Je nach Art der Angelegenheit bieten wir Zeithonorare oder Pauschalhonorare für klar abgegrenzte Leistungen an, etwa Rentenberechnungen, Kontenklärungen oder die Prüfung von Versorgungszusagen. Die genauen Konditionen legen wir individuell und schriftlich in einer Vergütungsvereinbarung fest.


Honorarbeispiele

Zur Orientierung nennen wir beispielhaft die in unserer Vergütungsvereinbarung festgelegten Konditionen. Die Pauschale für die Erstberatung (unabhängig davon, ob Sie Verbraucher oder Unternehmer sind) ist oben beschrieben.

Für zahlreiche klar abgegrenzte Einzelleistungen bieten wir zudem Festpreise an: im Bereich der Rentenberatung etwa für eine Grundrentenberatung (350,00 Euro netto), eine Rentenberechnung (ab 450,00 Euro netto), eine Rentenbescheidprüfung (550,00 Euro netto) oder eine umfassende Ruhestandsplanung (1.990,00 Euro netto); im Bereich der Versicherungsberatung etwa für die Prüfung eines bestehenden Versicherungsvertrags (650,00 Euro netto je Vertrag) oder eine Beratung zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (650,00 Euro netto). Unser vollständiges Preis- und Leistungsverzeichnis stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Für alle darüber hinausgehenden Tätigkeiten, die nicht von einem Festpreis erfasst sind – etwa die Prüfung und Auswertung von Unterlagen, den Schriftwechsel mit Behörden und Versicherungsträgern, die Ausarbeitung schriftlicher Stellungnahmen oder die Vorbereitung und Führung von Verhandlungen – berechnen wir ein Zeithonorar von 225,00 Euro netto zzgl. Umsatzsteuer je Stunde, abgerechnet in Einheiten von sechs Minuten anhand eines nachvollziehbaren Tätigkeitsnachweises. Die für Ihr Mandat konkret geltenden Konditionen legen wir stets individuell und schriftlich in einer gesonderten Vergütungsvereinbarung fest.