
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat sich seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes im Jahr 2018 zu einem komplexen Rechtsgebiet entwickelt: Es bestehen fünf verschiedene Durchführungswege und drei verschiedene Zusagearten. Die Kanzlei Lorenz & Arndt berät sowohl Unternehmen als auch Beschäftigte dazu, welche Gestaltungsmöglichkeiten im jeweiligen Fall tatsächlich vorteilhaft sind, und weist auch auf Alternativen hin, die im reinen Versicherungsvertrieb häufig unberücksichtigt bleiben.
Durchführungswege und Zusagearten
Wir erläutern die Unterschiede zwischen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Direktzusage sowie die Auswirkungen der jeweiligen Zusageart (Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage, reine Beitragszusage) auf Anspruch und Risiko.
Zusatzversorgungen
Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und vergleichbarer Bereiche prüfen wir zudem Ansprüche aus Zusatzversorgungskassen und beraten zu deren Zusammenspiel mit der gesetzlichen Rente und weiteren bAV-Bausteinen.
Für wen wir beraten
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine bestehende oder angebotene Versorgungszusage verstehen und bewerten möchten.
- Unternehmen, die eine bAV-Lösung einführen, überprüfen oder anpassen wollen.
- Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit Fragen zu Zusatzversorgungskassen.
Für Unternehmen, die eine umfassendere Begleitung suchen, finden Sie weitere Leistungen auf der Seite Firmenservice.
