Renten- und Versicherungsberater sind unabhängige Organe der Rechtspflege und dürfen insbesondere keine Erfolgshonorare vereinbaren und auch kein Honorar von Versicherern, Banken oder anderen Finanzdienstleistern erhalten. Nur so ist gewährleistet, dass einzig und allein Ihre Interessen vertreten werden.
Gesetzliche Basis für das Honorar ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im außergerichtlichen Bereich gilt unsere nachfolgende Gebührenordnung.
Diese Auflistung der verschiedenen Pakete stellt einen Großteil unserer Tätigkeiten dar, ist aber nicht abschließend. Selbstverständlich ist unser Dienstleistungsspektrum deutlich größer. Bitte zögern Sie nicht uns bei Bedarf nach weiteren Leistungen zu fragen.
Bitte beachten Sie, dass zu den folgenden Gebühren noch die jeweils gütltige Umsatzsteuer, gesetzlichen Auslagen und Nebenkosten gem. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hinzukommen, wie z. B. Kopierkosten, Post- und Telekommunikation, Dokumentenpauschale etc.
Da die Tätigekeiten für Unternehmen sehr vielfältig sind und es kaum immer gleich gelagerte Angelegenheite gibt, rechnen wir i. d. R auf Stundenbasis ab. Selbstverständlich können wir Ihnen auch ein Komplettangebot nach einer Erstberatung unterbreiten.
Sollten Sie Ihren Mitarbeitern eine Beratung zu kommen lassen wollen, weil Sie z. B. einen langzeitkranken Mitarbeiter beim Antrag auf Erwerbsminderung helfen, oder im Rahmen einer vorgezogene Rente Ihrem Mitarbeiter die Abschläge ausgleichen möchten, gelten auch hier die Gebühren für Privatkunden.
Stundensatz je nach Aufwand und Fachgebiet 200,00 -225,00 Euro
Die Abrechnung erfolgt je 0,1 Stunde