Honorar

Erstattung durch Rechtsschutzversicherungen

Hier erfahren Sie mit welchen Kosten Sie ungefähr rechnen können. Bei Fragen zögern Sie nicht uns anzusprechen.

Die Gebührenansprüche bestehen immer nur dem Mandanten gegenüber, nicht im Verhältnis zwischen Rechtsberater und Rechtsschutzversicherung. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, die Arzt- oder Krankenhauskosten übernimmt, ist die Rechtsschutzversicherung nicht vergleichbar.

Die Rechtsschutzversicherung tritt in dem Umfang ein, in dem Sie sich versichert haben. Ihr Rechtsberater hat aber grundsätzlich nichts mit der Rechtsschutzversicherung zu tun und auch grundsätzlich keinerlei Pflichten im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung.

Ist die Rechtsschutzversicherung bereit, Prozess- und Anwaltskosten zu übernehmen, erteilt sie eine „Deckungszusage“. Die Rechtsschutzversicherung muss Ihnen dann die Gebühren erstatten.

Für Antrags-, Überprüfungs-, Wiederaufnahme- und Widerspruchsverfahren zahlt ein Rechtsschutzversicherer meist nichts. Oft werden auch Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten nicht oder nicht vollständig, übernommenEs gibt nur einige wenige Rechtsschutz-versicherer, die bereits ab dem Widerspruchsverfahren zahlen, die meisten Rechtsschutzversicherer zahlen erst ab dem Klageverfahren. In den Versicherungsbedingungen steht meist die Bezeichnung „Sozialgerichtsrechtsschutz“ zu lesen.

Die Rechtsschutzversicherungen werben regelmäßig damit, dass die Gebühren des Rechtsbeistandes vollständig erstattet werden. Dies stimmt jedoch nicht immer.

Praktisch werden von den Rechtsschutzversicherungen in etwa der Hälfte der Fälle die anfallenden Gebühren nicht oder nicht vollständig übernommen.

Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, wird auch der Erstattungsbetrag
durch diese Selbstbeteiligung gekürzt.

Außerdem wird der Erstattungsbetrag meist auch dann gekürzt, wenn es eine Einigung
gibt. Dann werden in den meisten Fällen nur die Hälfte der Kosten übernommen. Gleichartiges gilt dies für eventuelle Erstattungen Dritter wie z. B. der Versicherungsträger, oder anderer Behörden.

Übrigens: Streitigkeiten mit dem Rechtsschutzversicherer übernimmt eine Rechtsschutzversicherung nie.