Wir sind für
Sie da!
inklusive unserer Kooperationspartner...
Julia Lorenz
VersicherungsberaterinVersicherungskauffrau
Versicherungsberatung
Schwerpunkte Berufsunfähigkeitsversicherung und private Krankenversicherung
Steffen Arndt
Rentenberatergerichtlich registrierter Rentenberater
Rentenberatung für Privatpersonen und Unternehmen, Verbraucherbildung & bAV-Service
Experte brainguide 2020, Zertifizierung Verbraucherbildung Bayern
Über Julia Lorenz
Ich bin gelernte Versicherungsskauffrau und habe nach der Ausbildung viele Jahre bei einem Versicherungsunternehmen und danach bei einem Versicherungsmakler gearbeitet. Somit hatte ich die Möglichkeit Erfahrungen von Seiten des Versicherers als auch von Seiten der Mandantenvertretung zu sammeln.
Aber was macht eine Versicherungsberaterin eigentlich?
Wie der Name schon sagt, berät ein Versicherungsberater seine Mandanten zu Fragen rund um den Versicherungsschutz. Sei es, dass bestehende Verträge geprüft oder der Bedarf von Versicherungen ermittelt wird. Der Versicherungsberater gehört zu den rechtsberatenden Berufen. Das bedeutet, dass er seine Mandanten nicht nur umfänglich beraten, sondern diese auch außergerichtlich, zum Beispiel gegenüber dem Versicherungsunternehmen, vertreten darf. Er kann daher ebenfalls Verträge für den Mandanten abschließen sowie im Schadenfall für ihn tätig werden. Bezahlt wird der Versicherungsberater ausschließlich von seinen Mandanten. Er berät und vertritt diese also gegen Honorar. Es ist ihm sogar gesetzlich untersagt, von Seiten der Versicherungsunternehmen Provision anzunehmen. Dadurch ist gewährleistet, dass es zu keinem Konflikt zwischen der Interessenvertretung des Mandanten und der Bezahlung eines Gehaltes durch den Versicherer kommt. Die Bezeichnung Versicherungsberater ist geschützt und es müssen bestimmte Qualifikationen sowie Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen zum Beispiel eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen, sowie die erforderliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachgewiesen werden. Danach erfolgt dann die Erlaubniserteilung und Eintragung ins Vermittlerregister beim Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Mitgliedschaften
Über Steffen Arndt
Ich bin gerichtlich registrierter Rentenberater.
Aber was macht ein Rentenberater eigentlich?
Wie ein Steuerberater auf dem Gebiet des Steuerrechts rechtsberatend tätig ist, ist ein Rentenberater auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts und der betrieblichen und berufsständischen Versorgung rechtsberatend tätig und gerichtlich registriert. Wie Anwälte und Steuerberater erbringen auch Rentenberater ihre Beratung gegen Honorar.
Neben dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung, gehören dazu auch die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung sowie das soziale Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht.
Auch die betriebliche- und berufsständische Versorgung und die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes und der Kirchen gehört zur Kerntätigkeit der Rentenberater.
Die staatlich geförderte, ergänzende Altersversorgung (Riester-Rente, Rürup-Rente) nicht zu vergessen.
Der freiberufliche Rentenberater vertritt seine Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vor den Sozial- und Landessozialgerichten.
Für die Registrierung sind folgende Voraussetzungen nötig:
- persönliche Eignung und Zuverlässigkeit (gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse und keine erheblichen strafrechtlichen Verfehlungen)
- theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder den Teilbereichen des § 10 Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollen
- die theoretische Sachkunde wird i. d. R. durch ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang entsprechend § 4 der Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV) nachgewiesen
- genügende einschlägige berufspraktische Erfahrung (z. B. Tätigkeit bei einem Sozialversicherungsträger)
- eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall (jährliche Begrenzung auf den vierfachen Mindestbetrag laut § 5 RDV)
Unsere Kooperationspartner
Mit unseren Kooperationspartnern bieten wir Ihnen die optimale Unterstützung bei Ihrem Anliegen.
Als Versicherungsberater dürfen wir Sie rechtlich beraten und vertreten. Allerdings endet dies vor den Türen der Gerichte. Sollte eine gerichtliche Vertretung nötig sein oder sonstige anwaltliche Hilfe gebraucht werden, haben wir eine Kooperation mit der Rechtsanwältin Marina Hülsebus, die sich auf private Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung. Sozialrecht und Rentenberatung spezialisiert hat.